Der Datenschutzbeauftragte
Liebe Sportkameradinnen und -kameraden,
in unserer digitalisierten Welt haben sich personenbezogene Daten immer mehr zu einem hochgehandelten Wirtschaftsgut entwickelt. Um diesbezüglich die Rechte der Verbraucher weitgehend zu schützen gilt seit dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union ein einheitliches Datenschutzrecht, die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Diese soll die Grundrechte, in Hinsicht auf sämtliche Datenverarbeitungsvorgänge, von Verbrauchern europaweit harmonisieren und ein Mindestschutz gewährleisten. Die DS-GVO betrifft dabei Unternehmen gleichermaßen wie Vereine. Zudem ist ab einer Mindestgröße des Unternehmens / Vereins, ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben. Der Datenschutzbeauftragte prüft und kontrolliert, ob die Datenerhebung, die Datenverarbeitungstätigkeiten, sowie die Datensicherung gesetzeskonform sind. Außerdem ist er bei Fragen im Hinblick des Datenschutzes im Verein, das Bindeglied zwischen Hauptvorstand und Mitgliedern.
An dieser Stelle möchte ich mich als neuer Datenschutzbeauftragter (DSB) des PSV 1922 e.V. vorstellen
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E-Mail an DSB  |
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Mein Name ist Ele Kühnle, ich bin 60 Jahre alt, von Beruf Richterin und wohne in Köln-Sülz. Ich habe vier erwachsene Kinder, die nicht mehr zu Hause leben und zwei Labrador Retriever, die ebenfalls erwachsen sind aber noch mit mir zusammen leben und die ich vornehmlich im Dummytraining ausbilden lasse. Seit ca. acht Jahren bin ich Mitglied im PSV, Abteilung Hundesport, hatte aber bereits seit 2005 Berührungspunkte mit dem Verein, weil ich schon damals mit meinem Hund am Gästetraining teilgenommen habe. Ich freue mich, den Verein als Datenschutzbeauftragte hoffentlich unterstützen zu können und möchte die Gelegenheit nicht ungenutzt lassen, mir ein paar kleine Anmerkungen zu erlauben. Die beliebte Kommunikation mittels WhatsApp ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht unbedingt begrüßenswert, zumal es sehr gute Alternativen gibt, da die Geschäftsidee des Mutterkonzerns auf dem Verkauf von Daten basiert. Immerhin ist der Inhalt der Kommunikation wenigstens geschützt, was bei der Nutzung unverschlüsselter Emails, die wie eine Postkarte quasi jeder mitlesen kann, nicht der Fall ist. Hier ist also besondere Vorsicht geboten, wenn in den Inhalten sensible persönliche Daten enthalten sind, die versendet werden. |