ic luftsport Motorflug-Ausbildung    

DKPSV5

Es braucht nicht viele Voraussetzungen zum Fliegen! Mindestens 16 Jahre musst du zu Beginn der Motorflugausbildung alt sein und deine körperliche Fitness durch eine medizinische Flugtauglichkeitsuntersuchung unter Beweis gestellt haben. Hast du dein „Medical“ (Flugtauglichkeitszeugnis) in der Hand, steht der weiteren Ausbildung bis zum Erhalt der Motorfluglizenz nichts mehr im Weg.

Deine Lizenz erhälst du nach bestandener Prüfung, wenn du mindestens 17 Jahre alt bist. Im Lizenzwesen wurden in den letzten 2 Jahren einige Änderungen zur Einführung der EASA-Lizenzen umgesetzt: Europaweit wurden durch die EASA (European Aviation Safety Agency) neue Regelungen, genannt „EASA-FCL “ (Flight Crew Licensing), für das Lizenzwesen eingeführt. Seit dem 08. April 2013 werden neue Lizenzen nur noch nach diesen Voraussetzungen erteilt.

Mit unserem Motorsegler können folgende Lizenzen erworben werden:

  • LAPL(A): LAPL(A) (Light Aircraft Pilot Licence (Aeroplane)) berechtigt im Rahmen der neuen EASA-Lizenzen zum Motorflug. Der PSV bietet die Ausbildung zum LAPL (A) mit der Berechtigung TMG an.
  • PPL(A): Der PSV bietet die Ausbildung zum PPL (A) mit der Berechtigung TMG an. Inhaber einer PPL(A) (Private Pilot Licence (Aeroplane)) sind berechtigt, ohne Vergütung als PIC oder Kopilot auf Flugzeugen oder TMGs im nichtgewerblichen Betrieb tätig zu sein.
  • Touring Motorsegler Classrating: Auch für die Ausbildung TMG (Touring Motor Glider) ist entweder die Ausbildung nach LAPL(A) oder PPL(A) erforderlich. Soll ein bestehender Schein erweitert werden, ist „nur“ eine Fortbildung notwendig. Besitzt du beispielsweise einen Segelflugschein, kann dieser relativ einfach auf TMG erweitert werden.
  • Nachtflug-Berechtigung
  • Wolkenflugberechtigung

Die Details interessieren zu Beginn der Ausbildung nur am Rande - also flieg einfach drauf los! Die Sache mit dem Lizenzwesen klärst Du auf dem Weg zum Luftfahrerschein mit denen Fluglehrern.



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